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Hinweis für Unterstützer*innen: Das Konto für Alle – auch Geflüchtete

kein_mensch_ist_illegal_hauswandLiebe Unterstützer*innen, ab dem 18.06.2016 ist es ab sofort möglich Bank-Konten auch für illegalisierte Menschen zu eröffnen. Der folgende Text soll ein paar Hinweise zur praktischen Umsetzung geben. Der Text darf gern weiter verbreitet werden.

Das Konto für Alle – auch Geflüchtete

Text zum Basiskonto – der neuen Verpflichtung der Banken gegenüber allen sich “legal” in der EU aufhaltenden Personen

In der Vergangenheit war es für Geflüchtete oft schwierig, bei Banken ein – heutzutage beinahe unerlässliches – funktionierendes Konto zu eröffnen. Ob dahinter Befürchtungen der Kreditinstitute, Rassismus oder Böswilligkeit steckt, soll nicht Thema des folgenden Textes sein, sondern wie die Problematik für geflüchtete Menschen gelöst werden kann.

Ab dem 18.06.2016 gilt in Europa eine neue Gesetzgebung (hier umgesetzt durch das Zahlungskontengesetz, im Folgenden ZKG), die Banken verpflichtet, ein „Konto für alle“ anzubieten.
Das Konzeot des sog. Basiskontos, ist an sich recht simpel: Es muss mit jedem anderen vergleichbaren Konto des jeweiligen Instituts gleichgestellt sein und ein Antrag auf die Eröffnung eines solchen Kontos darf vor allem (so gut wie) nie abgelehnt werden.
Somit können zukünftig auch – fast problemfrei – geflüchtete Personen ein Basiskonto eröffnen und es für den regulären Zahlungsverkehr nutzen, wodurch für sie Zahlungswege und Funktionen wie Überweisungen, Online-Banking und das bargeldlose Bezahlen an der Kasse mit Girokarte möglich werden.

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