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[WTF] Plakatkampagne #wegmit218

Plakatkampagne #wegmit218

Abtreibungen gelten in Deutschland immer noch als Straftat. Meistens müssen schwangere Personen die Abtreibungen selber bezahlen. Für viele Menschen ist es in Deutschland sehr schwierig, eine*n Ärzt*in zu finden, die Abtreibungen anbietet und oft müssen Menschen für eine Abtreibung weit fahren.

Das muss nicht so sein! Wir fordern freie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und einen legalen und kostenlosen Zugang zu Abtreibungen.

Wenn du mehr zum Thema Abtreibungen erfahren möchtest, schau dir unsere Plakate an.

 


 

Kosten für eine Abtreibung

Wer zahlt den Schwangerschaftsabbruch?

In der Regel bezahlt die schwangere Person die Abtreibung selbst. Denn ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland eine Straftat, der nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht geahndet wird. Wer den Schwangerschaftsabbruch bezahlt, ist im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt. Dort steht, dass die Krankenkassen die Kosten für „nicht rechtswidrige” Schwangerschaftsabbrüche übernehmen. Das ist u.a. bei allen Schwangerschaftsabbrüchen der Fall, die vorgenommen werden, weil die schwangere Person vergewaltigt wurde oder ihre Gesundheit gefährdet ist.

Was kostet eine Abtreibung? Schwangerschaftsabbrüche auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung sind der Regelfall und bleiben nach wie vor rechtswidrig. Das hat zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28.05.1993 entschieden: „Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. […] Das Grundgesetz lässt es nicht zu, für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs, dessen Rechtmäßigkeit nicht festgestellt wird, einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren.” (Leitsatz 15 und 16). Das heißt, die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche zu übernehmen.
Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs liegen zwischen 300-800 Euro, je nachdem, ob der Abbruch medikamentös oder operativ durchgeführt wird. Wenn das Nettoeinkommen unter 1001 € (+237€ je Kind) liegt, kann aber ein Erstattungsantrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Diese lässt sich in diesem Fall die Kosten von den Bundesländern zurückbezahlen.

Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, müssen sich diese von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Diese Stelle darf auch ein ärztliches Gutachten anfordern. Dabei muss die schwangere Person nicht nur zu einer Pflichtberatung durch eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, sondern zusätzlich auch mit einer*m behördlichen Mitarbeiter*in die intime Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch besprechen. Häufig dauert es lange, bis das Sozialamt diese medizinische Versorgung genehmigt. Im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs kann das fatal sein, denn hier müssen dringende Fristen eingehalten werden, damit dieser straffrei ist. In ländlichen Regionen sind es dabei oft dieselben Behördenmitarbeiter*innen, mit denen Geflüchtete konfrontiert sind. Das bedeutet, dieselbe Person, die darüber entscheidet, ob du wegen einem gebrochenen Bein ins Krankenhaus kannst, entscheidet auch über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, auch wenn das Verhältnis von Schikanierungen belastet ist.

 


 

150km bis zum Schwangerschaftsabbruch

„Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken“, lautet es im Schwangerschaftskonfliktgesetz. Auch müssen Ärzt*innen keine Begründung dafür geben, weshalb sie Abbrüche verweigern. Nicht jede Person hat also die Möglichkeit, in der Nähe ihres Wohnortes Ärzt*innen zu finden. Daher kann es insbesondere in ländlichen Gebieten passieren, dass für eine Abtreibung bis zu 150 Kilometer gefahren werden muss, um die ärztliche Behandlung zu bekommen.

Zwar sind die Länder laut Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, aber eine sichere Kontrolle darüber gibt es nicht. So bieten christliche Kliniken Abtreibungen häufig nicht an. Zum Beispiel in 3 von 7 Regierungsbezirken in Bayern oder auch in Niedersachsen, wo es 5 Landkreise ohne Gynäkolog*innen, die abtreiben, gibt. In Nordrhein-Westfalen finden nur 10% der Abtreibungen in Kliniken statt. Selbst in Städten wie Augsburg, Fulda oder Trier beträgt die zu überwindende Distanz mehr als 100 Kilometer. Grund dafür ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht 1993 urteilte, eine Tagesreise bis zur ärztlichen Behandlung sei zumutbar. Zudem steht in den meisten Fällen nur eine bestimmte Behandlungsmethode für den Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung und die schwangere Person darf die Methode nicht selbst wählen. Muss sie die Abtreibung unter Vollnarkose vornehmen lassen, geht oft die Pflicht einer Begleitperson für den Rückweg einher. Für die Betroffenen bedeutet das zusätzliche Fahrtkosten und die Notwendigkeit, andere Personen über die Abtreibung zu informieren. Umso mehr, da die meisten Abtreibenden bereits Kinder haben und sich zudem um deren Betreuung kümmern müssen. Damit wird das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person stark beeinträchtigt.

Für einige Menschen wird der Zugang zu Informationen zu eigenen Rechten, Beratung und Ärzt*innen durch die Unterbringung in isolierten Lagern sowie durch fehlende finanzielle Mittel und Dolmetscher*innen obendrein eingeschränkt. Wer der Residenzpflicht unterliegt und den zugewiesenen Landkreis bzw. die Stadt wegen einer Beratungsstelle oder Ärzt*in verlassen möchte, muss zunächst eine Erlaubnis bei der örtlichen Behörde einholen. Neben dem Eingriff in die Bewegungsfreiheit bedeutet das zusätzliche Schikane.

Insgesamt wird die Situation darüber hinaus dadurch erschwert, dass es keinen vollständigen Überblick gibt, wie viele Ärzt*innen in Deutschland an welchen Orten Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das liegt auch daran, dass Ärzt*innen aufgrund des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch nicht einfach selbst darüber informieren dürfen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Denn weil diese Information als Straftat unter die verbotene „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ fällt, müssen Ärzt*innen mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe rechnen. Somit werden nicht nur schwangere Personen in ihrem Informations- und Selbstbestimmungsrecht kriminalisiert, sondern auch Ärzt*innen.

 


 

Ist Abtreibung laut Gesetz eine Straftat?

Abtreibung gilt auch in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch als Straftat: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei: Innerhalb der ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft kann die schwangere Person eine Abtreibung vornehmen lassen – allerdings muss sie zunächst eine staatlich anerkannte „Schwangerschaftskonfliktberatung“ aufsuchen und eine anschließende Wartezeit von 3 Tagen einhalten, die sogar zu einer Überschreitung der 12-Wochenfrist führen kann.

Diese Zwangsberatung kann ganz unterschiedlich ablaufen, generell muss sie ergebnisoffen gestaltet sein. Es gibt aber immer wieder „Beratungsstellen“, die die schwangere Person unter Druck setzen und deutlich von einer Abtreibung abraten. Eine Abtreibung in den ersten 12 Wochen ist ohne erzwungene Beratung möglich, wenn die Schwangerschaft nach ärztlicher Erkenntnis durch eine Vergewaltigung entstanden ist, dies wird auch kriminologische Indikation genannt.

Eine Abtreibung ist auch nach der 12ten Woche möglich, wenn mit einer schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Gefahr für die schwangere Person etwa durch „erhebliche gesundheitliche Schäden des Kindes“ zu rechnen ist, die sogenannte medizinische Indikation. Allerdings darf ein Schwangerschaftsabbruch*nach der ersten beschriebenen Variante (Beratungspflicht), nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht als rechtmäßig bezeichnet werden. Im Klartext heißt das: diese Möglichkeit ist nur straffrei und nicht wie kriminologische und medizinische Indikation legal.

Seit 1871 unterdrückt der § 218 die Selbstbestimmung schwangerer Personen. Spätere Regelungen haben Schwangerschaftsabbrüche zwar deutlich erleichtert, aber nie den Straftatbestand aufgehoben. Dadurch sind Abbrüche nach wie vor nur unter Schikanen möglich, und schwangeren Personen wird nach wie vor das bedingungslose Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper verwehrt. Seit ein paar Jahren wird nicht mehr mit der körperlichen und seelischen Gesundheit des Kindes, sondern der schwangeren Person argumentiert, um jederzeit Abbrüche bei eventueller Behinderung des Kindes zu legitimieren. Das Ergebnis ist das gleiche: die Diskriminierung von behinderten Menschen. Die modernen medizinischen Möglichkeiten bei vorgeburtlichen Untersuchungen, wie z.B. einer breit eingesetzten Pränataldiagnostik (PND), in Verbindung mit einer verwertungsorientierten Gesellschaft, setzen die schwangere Person unter Druck für „gesunden“ Nachwuchs zu sorgen.

Ein erschwerter Zugang zu Informationen ebnet dabei den Weg für verunsichernde und tendenziöse Beratungen. Zudem wird so behinderten Menschen zusätzlich das Gefühl vermittelt, nicht erwünscht zu sein. Dabei sollte auch beachtet werden, dass nicht alle Menschen gleichermaßen von der deutschen Regelung Gebrauch machen können. Illegalisierte und geflüchtete Menschen haben in Deutschland zwar einen Zugang zu medizinischer Nothilfe. Geflüchtete Menschen, die gemeldet sind, müssen allerdings jede Behandlung von einer staatlichen Angestellten bewilligen lassen. Illegalisierte Menschen müssen damit rechnen, nach einer Behandlung abgeschoben zu werden.

Um die Folgen der Kriminalisierung von Abtreibungen deutlich zu machen: In den Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert sind bzw. der Zugang zu legalen Abtreibungen massiv erschwert wird, nehmen schwangere Personen Abbrüche meist illegal vor. Dies bedeutet, dass die Abbrüche oft sehr teuer sind und unter schlechten medizinischen und hygienischen Umständen durchgeführt werden, oft durch Laien. Auch notwendige Nachbehandlungen im Fall von Komplikationen werden erschwert, da die betroffenen Personen mit einer Strafverfolgung zu rechnen haben. Dies birgt ein hohes gesundheitliches Risiko für die schwangeren Personen und kann sogar zum Tod führen. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sterben weltweit jährlich etwa 47.000 Menschen bei illegalisierten Schwangerschaftsabbrüchen (Angaben von 2008).

 


 

Quelle: whatthefuck.noblogs.org/plakatkampagne-abtreibung/

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