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[junge Welt] Kommunist freigesprochen

Letzte Station des Kiezspaziergangs im März 2017: Der »Heinersdorfer Krug« Foto: Florian Boillot

VVN-BdA, DKP und Antifa
Kommunist freigesprochen
Gerichtsprozess: Versuch, antifaschistischen Kiezspaziergang zu kriminalisieren, gescheitert
Von Susanne Knütter

In der Romain-Rolland-Straße im Ortsteil Heinersdorf befand sich die letzte Station des Kiezspaziergangs, den die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) Berlin, die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Pankow und die Antifa Nordost am 9. März 2017 in Pankow durchgeführt hatten. Ein passendes Ende für eine antifaschistische Spurensuche. Denn auf den französischen Schriftsteller und Pazifisten geht die Maxime zurück: »Pessimismus des Verstandes, Optimismus des Willens.«

Die Sache hatte allerdings ein gerichtliches Nachspiel. In der Verhandlung gegen den Kommunisten Stefan Natke, die am Dienstag vor dem Amtsgericht in Berlin-Moabit stattfand, versuchte die Staatsanwaltschaft, aus dem antifaschistischen Gedenken einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht zu konstruieren. Dem Anmelder des Rundgangs wurde ein Jahr danach vorgeworfen, dieser sei wesentlich anders durchgeführt worden als angemeldet. Im Vordergrund habe die Blockade einer Informationsveranstaltung der AfD gestanden, die zur gleichen Zeit in dem als rechte Kneipe geltenden »Heinersdorfer Krug« stattfinden sollte. Natke bewertete das Verfahren gegenüber jW als Versuch, »antifaschistische Veranstaltungen zu kriminalisieren«.

Hauptzeugen der Anklage waren zwei Polizisten, die am 9. März 2017 nach eigenen Angaben »nicht zielgerichtet« in der Gegend unterwegs gewesen seien – mit weiteren acht Kollegen. Als sie zwei Gruppen von je etwa 20 bis 30 Menschen gesehen hätten, die sich mit Fahnen der VVN in Richtung des »Heinersdorfer Kruges« bewegten, hätten sie sich entschieden, diese zu überprüfen. Warum die Polizisten schließlich versuchten, die Kiezspaziergänger abzudrängen, konnte in der Verhandlung nicht geklärt werden. Die Polizisten gaben an, sie hätten die inhaltliche Ausrichtung des Stadtspaziergangs nicht erkennen können. In den Redebeiträgen der Veranstalter sei »nichts zur NS-Zeit« gesagt, dafür aber »hauptsächlich über die AfD« gesprochen worden, behauptete der zuletzt in den Zeugenstand gerufene Polizist. An inhaltliche Details könne er sich nicht mehr erinnern.

Gut in Erinnerung wollte er dagegen haben, dass die Betreiberin des Gasthauses aus »Angst vor der Kundgebung« die Tür verschlossen habe. In der erst drei Monate später aufgenommenen Zeugenaussage fehlt allerdings dieses Detail, wie der Anwalt Natkes, Hans-Eberhard Schultz, feststellte. Dafür sei davon die Rede gewesen, dass die Polizei »ein Eindringen unterbunden« habe. Kein Teilnehmer des Spaziergangs kann sich an so einen Vorgang erinnern. Auch der zuerst befragte polizeiliche Einsatzleiter konnte nicht erläutern, warum das nötig gewesen sein soll. Und ein dritter Zeuge, der – offenbar ungefragt – von einem Anwalt der AfD benannt worden war, hat nichts dergleichen beobachtet.

Auffällig war, dass einer der Polizeizeugen auch dann noch nicht einsehen wollte, dass die Reden von der »NS-Zeit« handelten, nachdem sie ihm per Videomitschnitt vorgespielt worden waren. Jutta H. von der Berliner VVN rezitierte vor dem »Heinersdorfer Krug« ein antifaschistisches Gedicht des Theologen Martin Niemöller und erinnerte an den Schwur von Buchenwald: »›Die Vernichtung des Faschismus mit seinen Wurzeln, der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.‹ Anton Saefkow, Lorenz Breunig, Erich Mühsam und die anderen – die wir heute nicht geehrt haben – haben es bis zum letzten Moment so gelebt. Nehmen wir sie uns zum Vorbild.«

Die von den Polizisten erzählte Geschichte fiel im Gerichtssaal in sich zusammen. Staatsanwalt und Richter waren sich nach Kenntnisnahme des Videomitschnitts mit der Verteidigung einig, dass der »Tatvorwurf nicht hinreichend belegt« wurde. Natke wurde freigesprochen. Danach bemühte sich der Richter um klärende Worte. Widerstand gegen neonazistische Bestrebungen sei wichtig. Die AfD könne in diesem Zusammenhang durchaus als »kritisch einzustufende Partei« bezeichnet werden. Die Polizei habe allerdings die Aufgabe, politische Veranstaltungen zu schützen. Wenn der Eindruck entstehe, der Zugang zu solchen Veranstaltungen solle blockiert werden, wirke das »demokratiefeindlich«. Kurzum: Auch der rechte Rand soll mitspielen in dieser »Demokratie«.

Aus: Ausgabe vom 12.09.2019, Seite 4 / Inland

Quelle: www.jungewelt.de/artikel/362639.vvn-bda-dkp-und-antifa-kommunist-freigesprochen.html

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