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Antifaschistische Praxis Verteidigen! Solidarische Prozessbegleitung im Kontext der Gegenproteste zum Rudolf-Heß-Marsch 2018

Kundgebung Montag 5.10. 12:00, Turmstr. 91, Verhandlung Raum B306

Am 18. August 2018 wurden 700 Nazis von rund 2.300 Polizist*innen durch
Berlin eskortiert um ungestört Hitlers Stellvertreter, Rudolf Heß,
gedenken zu können. Um dies zu verhindern, beteiligte sich ein*e
Antifaschist*in an einer Blockade auf der Landsberger Allee.

Nach einem Freispruch vor dem Amtsgericht im letzten Jahr steht sie* nun
wieder vor Gericht. Der Versuch ein Exempel zu statuieren scheiterte
aufgrund einer offensiven & politischen Prozessführung, “vergesslichen” Polizeizeugen und eindeutigen Videoaufnahmen. In erster Instanz plädierte die Staatsanwält*innenschaft selbst für Straffreiheit, ging jetzt jedoch widersprüchlicher Weise in Berufung. Doch das überrascht aufgrund neuerer Enthüllungen nicht, denn kein
anderer als Matthias Fenner, Oberstaatsanwalt und Leiter der Staatsschutzabteilung, hat das Berufungsverfahren eingeleitet. Vor Kurzem sah sich die Generalstaatsanwaltschaft gezwungen Fenner aufgrund
seiner mutmaßlich ideologischen Nähe zur AfD zu versetzen und ihm so die
Zuständigkeit für politische Verfahren zu entziehen.

Wir lassen uns nicht einschüchtern und gehen gegen unsere Repression und
gegen Nazis weiterhin auf die Straße – so z.B. auch am 3.10 gegen den
III. Weg in Hohenhschönhausen und zwei Tage später bei diesem Prozess.

Lasst uns solidarisch zeigen, dass niemensch alleine bleiben muss. Komm
am 5.10. um 12 Uhr zur Kundgebung draußen vor dem Gericht in der
Turmstr. 91 !

2.) Ausführliche Version:

Antifaschistische Praxis Verteidigen!
Solidarische Prozessbegleitung im Kontext der Gegenproteste zum
Rudolf-Heß-Marsch 2018

Kundgebung Montag 5.10. 12:00, Turmstr. 91, Verhandlung 13:00 im Raum
B306

Am 18. August 2018 wurden 700 Nazis von rund 2.300 Polizist*innen durch
Berlin eskortiert um ungestört Hitlers Stellvertreter, Rudolf Heß,
gedenken zu können. Um dies zu verhindern, beteiligte sich ein*e
Antifaschist*in an einer Blockade auf der Landsberger Allee.

Nach einem Freispruch vor dem Amtsgericht im letzten Jahr steht sie* nun
wieder vor Gericht. Da die Staatsanwält*innenschaft in Berufung ging,
wird sie* weiterhin beschuldigt gegen das Versammlungsgesetz verstoßen
und Widerstand geleistet zu haben. Die Anklage folgt dem simplen Schema
das brutale Vorgehen der Polizei gegen linken Protest durch Anzeigen
wegen vermeintlichen Widerstandes zu rechtfertigen und so Polizeigewalt
unsichtbar zu machen. Dementsprechend sind auch nur Polizeizeugen
geladen.

Der Versuch ein Exempel zu statuieren scheiterte aufgrund einer
offensiven & politischen Prozessführung, “vergesslichen” Polizeizeugen
und eindeutigen Videoaufnahmen. Während die prozessführende
Staatsanwältin für Straffreiheit plädierte und nicht vor hatte in
Berufung zu gehen, haben sich ihre Vorgesetzen offenbar anders
entschieden und taten genau dies.

Diese Vorgehensweise der Staatsanwält*innenschaft (StA) überrascht in
anbetracht neuster Enthüllungen wenig, denn kein anderer als
Oberstaatsanwalt Matthias Fenner hat die Berufung, gemeinsam mit seinem
Kollegen Uwe Storm, gegen die* Antifaschist*in eingelegt. Vor Kurzem sah
sich die Generalstaatsanwält*innenschaft gezwungen, Oberstaatsanwalt
und Leiter der Staatsschutzabteilung Fenner aufgrund seiner mutmaßlich
ideologischen Nähe zur AfD zu versetzen und ihm so die Zuständigkeit für
politische Verfahren zu entziehen. Dieser soll gegenüber einem
Hauptverdächtigen in der Neuköllner-Anschlagsserie in einem Privatchat
geäußert haben, dass sich dieser keine Sorge machen müsse, denn er stehe
auf “seiner Seite” und wähle auch die AfD. Ebenfalls versetzt wurde
Staatsanwalt Storm, welcher Kenntnis von diesem Chatprotokoll hatte,
jedoch keine Notwendigkeit sah, gegen seinen Vorgesetzten vorzugehen.
Seit Jahren sind in Neukölln People of Color und linke Aktivist*innen
von rechtsmotivierten Brandanschlägen, Drohbriefen und Ähnlichem
betroffen. Die Verstrickungen der staatlichen Institutionen im
Neukölln-Komplex werden immer deutlicher – nicht nur die der Polizei,
sondern auch die der Justiz.
Die StA fällt folglich nicht nur durch die Kriminalsierung linker
Proteste auf, sondern auch durch die fehlende Aufklärung der rechten
Anschlagsserie in Neukölln.

Doch wir werden uns nicht einschüchtern lassen, sondern solidarisch und
dadurch widerständig sein. Denn antifaschistischer Protest in allen
Formen ist notwendig und legitim. Daher möchten wir alle aufrufen, sich
an den Protesten am 3. Oktober zu beteiligen. Dieser Tag ist
traditionell den wiedergutgewordenen Deutschen vorbehalten, die 75
Jahren nach Kriegsende glauben, es sei wieder Zeit “stolz” auf
Deutschland zu sein. Aber die “Mitte” der deutschen Volksgemeinschaft
ist nicht allein. Auch die rechtsextreme Partei ‘Der III. Weg’
mobilisiert nach Hohenschönhausen um dort unter dem Motto “Ein Volk will
Zukunft” zu marschieren. Durch den selben Bezirk sind vor zwei Jahren
auch die Heß-Verehrer*innen gelaufen.

Trotz der Repression gehen wir weiterhin auf die Straße und werden uns
auch am 3. Oktober den Nazis in den Weg stellen. Wir werden weiter
protestieren, sei es gegen die Anschläge in Neukölln, gegen
Staatsanwälte vor denen AfD-Mitglieder “nix zu befürchten brauchen” und
gegen den parteilichen Faschismus des III. Wegs!

Ob auf der Straße oder im Gericht – lasst uns solidarisch zeigen, dass
niemensch alleine bleiben muss. Aufgrund des Infektionsschutzes sind
leider nur eine geringe Anzahl an Prozessbeobachter*innen im
Gerichtssaal zugelassen. Deshalb wird am 5.10. um 12 Uhr draußen vor dem
Landgericht Tiergarten in der Turmstr. 91 eine Kundgebung stattfinden.

Widerstand – immer und überall – gegen rechte Netzwerke und
faschistisches Gedankengut innerhalb und außerhalb staatlicher
Institutionen!

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